Ein Impulsbeitrag der Condus GmbH 2018 über die Arbeit mit dem Schadendienst24
Land unter in der Apotheke. Bei Wasserschäden, etwa nach einem Rohrbruch oder einem Unwetter, ist schnelle Hilfe gefragt.
Rohrbruch, Hochwasser, Sturmschäden – schnelle Hilfe nicht nur für Apotheken
Eine feuchte Ecke im Lagerraum, überflutete Kellerräume oder vom Sturm abgedeckte Dächer: Hausbesitzer und Gewerbetreibende schrecken auf, wenn es um Schäden an ihrer Immobilie geht. Gerade die wetterbedingten Großereignisse nehmen in unseren Regionen zu – womöglich als Vorbote des sich abzeichnenden Klimawandels. Auch die Fachleute des Deutschen Wetterdienstes gehen davon aus, dass in Deutschland in Zukunft extremere Wetterlagen immer häufiger auftreten werden. Ist erst das Eigenheim durch Wetterunbilden wie Sturmböen, Hagelschlag oder Starkregen beschädigt, kommt es buchstäblich auf jede Minute an. Dies gilt aber nicht nur für größere Schäden, auch eine kleine feuchte Stelle sollte umgehend behandelt werden.
Notdienste
Leichter gesagt als getan:
Wo findet man unter Zeitdruck oder zu nächtlicher Stunde kompetente Hilfe? Profis aus der Haustechnik haben sich bundesweit organisiert, um eine zentrale Erreichbarkeit für die Verbraucher zu ermöglichen. Dies ermöglicht einen 24-Stunden-Notdienst, der in kürzester Zeit kompetente Ansprechpartner aus der Nähe ermittelt und alarmiert. Unter der Telefonnummer 0800-4774773 können Verbraucher bei Wasserschäden jeder Art und anderen Notfällen rund ums Haus schnelle Hilfe anfordern. Zudem arbeiten die Profis im SchadenDienst24 mit allen Versicherungen zusammen und kümmern sich somit um eine schnelle Schadensbeseitigung. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.schadendienst24.de.
An über 100 Standorten bundesweit sind rund 3.000 Mitarbeiter einsatzbereit. „Dabei geht es nicht nur um schnelle, sondern auch um kompetente Hilfe“, sagt Andreas Winter, verantwortlich für das schnelle und kompetente Zusammenwirken im Netzwerk SchadenDienst24 in Berlin. „Verbraucher sollten darauf achten, dass der gerufene Notdienst Qualitätskriterien gemäß der DIN EN ISO 9001 erfüllt und über TÜV-zertifizierte Fachkräfte verfügt.“ So könne sich der Eigenheimbesitzer und der Gewerbetreibende darauf verlassen, dass bei der Schadensbeseitigung alle hohen Qualitätsvorgaben erfüllt werden – von der Ursachenermittlung über die fachgerechte Instandsetzung bis hin zum Hygiene-Leitfaden bei Schimmelbefall und Austritt von Schmutzwasser.
„Mit weniger als den Standards, die vom Gesamtverband der Versicherungen (GDV) vorgegeben werden, sollten sich Hauseigentümer nicht zufrieden geben“, so Herr Winter vom Schadendienst Berlin weiter.
Check für die Haustechnik
Insbesondere Rohrbrüche führen zu massiven Schäden. Hat sich erst einmal Feuchtigkeit im Haus verbreitet, führt kein Weg an Trocknung und Hygienemaßnahmen vorbei. Nach der Beseitigung eines Schadens sollte das Rohrsystem genau geprüft werden. Neue Methoden, zum Beispiel ein Vibrationsverfahren, ermöglichen den Test aller Bereiche, auch wenn sie nicht zugänglich sind. Der Hausbesitzer kann so eine neue Sicherheitsklassifizierung erreichen und in der Regel kostengünstigeren Versicherungsschutz erreichen. Diese Vorgehensweise schafft Klarheit über den Zustand der Haustechnik und gibt auch Aufschluss darüber, wo Sanierungsbedarf besteht.
Hygienisch sanieren
Wenn sich Feuchtigkeit im Haus und Gewerbeeinheit verbreitet hat, kommt es auf eine umfassende und hygienische Sanierung an:
Genügt eine Trocknung oder müssen Bauteile ersetzt werden? Diese Frage kann der Fachmann nach einer eingehenden Prüfung beurteilen und dann die passenden Schritte einleiten. Feuchtigkeit ist gerade in Hohlräumen problematisch, da sie zu mikrobiellen oder bakteriellen Wachstum führen kann. „Viel zu häufig allerdings werden Hohlräume und insbesondere Dämmschichten in Bodenaufbauten nur getrocknet und nicht desinfiziert, weil das Wissen um die Methoden fehlt“, unterstreicht Andreas Winter.
Dabei gebe es heute Verfahren, wie zum Beispiel die Aktivdesinfektion auf Basis mikrobiologischer Kulturen, womit eine nachhaltige Keimreduzierung auf Neubauniveau bewirkt werden kann. Das könne den Aufwand in der Sanierung und damit auch die Kosten im Schadensfall deutlich verringern. Noch intensiver sind die Sicherheitsvorkehrungen im Fall von Apotheken zu sehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen weisen eine Reihe von Besonderheiten im Umgang mit derartigen Schadenfällen auf. Nicht nur die eingeschränkte Zugänglichkeit zum Objekt sondern auch besondere hygienische Obliegenheiten, welche im Schadenfall einzuhalten sind, kommen zum Tragen. Des Weiteren sind Sicherheitsfragen zum Betäubungsmittelgesetz zu klären und wie entsorgen wir denn die beschädigten Medikamente, wo kann ich noch brauchbare Medikamente für den Zeitraum der Sanierung einlagern.
Versicherung
An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Versicherer im Rahmen der jeweiligen Geschäftsversicherung auch seine Vorstellungen von dem hat was geschehen soll. Und wenn es nicht bereits schon kompliziert ist, muss ich Ihnen mitteilen, dass es noch dicker kommt. Denn die meisten Apotheken innerhalb von Ballungszentren sind Mietflächen, in denen das Gewerbe einer Apotheke betrieben wird. In diesem Fall haben Sie es nicht nur mit Ihrer Versicherung zu tun, sondern auch das Gebäude wird durch einen Versicherer versichert. Sollte an dieser Stelle der netten Nachbarin aus dem 1.Stock über Ihnen auch noch der Waschmaschinenschlauch platzen, kommt die dritte Versicherung ins Spiel voller unbekannten. Auch wenn der eine oder andere jetzt sagen möge, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens aller Faktoren verschwindend gering sei, dem kann ich versichern, dass Sie schneller in einer derartigen Situation sein können als es Ihnen lieb ist.
Schadenmanagement
Fassen wir zusammen: Kommt es zum Schaden, rollt eine Lawine an Herausforderungen auf Sie zu, bei der wir Ihnen deutschlandweit mit unseren ca. 3000 qualifizierten Kollegen zur Seite stehen. Wir stehen Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite und begleiten den gesamten Schadensprozess, inklusive Wiedereröffnung Ihrer Apotheke.
Die unterstützenden Leistungen sind so vielseitig wie das Leben selbst und werden durch unser Schadenmanagement koordiniert und mit den zuständigen Kostenträgern wie Versicherungen oder Hausverwaltungen geplant und abgerechnet.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Geschäftsprozess der Wiederherstellung des Normalzustandes, damit Sie sich auf Ihre Kompetenzen konzentrieren können. Unsere Kompetenz ist es, Sie durch den Schaden zu führen. Sollte es widererwarten dennoch zu Komplikationen kommen, seien Sie beruhigt, auch dafür haben wir eine Antwort. Im Rahmen von meditativen Problemlösungsstrategien bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung, stellen wir die jeweiligen Fachpartner zusammen. Wir bedienen uns an dieser Stelle unserer Sachverständigen des „ZERT“ Verbandes und vertreten Ihre Interessen meditativ im Rahmen von Sachverständigenverfahren und parteigutachterlich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die mit uns verbundenen Anwaltskanzleien stehen Ihnen im Rahmen von Rechtsangelegenheiten und zu erteilender Auskünfte gern zur Verfügung.
In der Hoffnung Ihnen nicht helfen zu müssen, verbleiben wir mit dem Wissen, dass wir Ihnen helfen können wenn sie uns brauchen und es wollen.
Zum Abschluss möchte ich einen sehr guten Satz aus einem Gerichtsurteil
(OVG Münster 10A 363/86) wiedergeben:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Matthias Härtl
Quelle:
Condus GmbH
Matthias Härtl