Silikonfugen im Badezimmer

Liebe Leser,

anbei ein Einblick in das aktuelle Richterrecht in unserem Land.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Rechtssprechung in unserem Land ein dynamischer Vorgang ist, welcher sich stetig in Bewegung befindet und von Zeit zu Zeit auch seine Aussage verändert.

Für die Silikonfugen im Badezimmer ist der Vermieter verantwortlich. Er kann dies auch nicht durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Berlin Mitte in einem Urteil vom 29.08.2017 (Aktenzeichen 5 C 93/16).

Der Richter stellte fest, dass die Erneuerung der Silikonfugen nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters sei („Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“). Eine Kleinreparaturklausel könne dies nicht außer Kraft setzen.

Wäre in der Klausel – wie im vorliegenden Fall – lediglich von kleineren Schäden die Rede, die an zugänglichen Installationsgegenständen für Wasser auftreten, ergebe sich schon aus dem Wortlaut keine Zuständigkeit des Mieters. Silikonfugen seien kein Installationsgegenstand. Da die Fugen mit der Zeit spröde würden und etwa alle zwei Jahre kontrolliert beziehungsweise nach rund acht Jahren ausgetauscht werden müssten, könne der Mieter diese Probleme nicht durch Reinigung der Dusche lösen.

Zuerst erschienen auf: Hausblick – Miet- und Immobilienrecht (Silikonfugen im Badezimmer)

 

 

Matthias Härtl

 

Quelle:
Condus GmbH

hrt300

 

 

 

  

 

Matthias Härtl

Personen Zertifiziert Sachverständiger für Sach- & Haftpflichtschäden nach der Prüfungsordnung PersCert, durch den TÜV Rheinland
Qualifizierter Sachverständiger für Brand & Explosionsdelikte Geprüft durch ZERT Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV
freier verbandsgeprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Fachbereich: SHK & TRLWI Geprüft durch ZERT Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV

 

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